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Der Schornsteinfeger : Ihr Sicherheits-, Umwelt- und Energieexperte
  Montag, 6.9.2010

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Bundeseinheitliche Kehrordnung seit Januar 2010 in Kraft

Gesetzliche Regelungen des Schornsteinfegerberufes gibt es seit dem 17. Jahrhundert. Seit dieser Zeit ist in vielen Teilen Deutschlands der sogenannte Kehrzwang, die Verpflichtung der Hauseigentümer, ihre Feuerungsanlagen von einem Schornsteinfeger reinigen zu lassen, eingeführt worden. Dadurch ist die Brandgefahr durch häusliche Feuerstätten erheblich gesunken.
Die Änderung der Feuerungsanlagen, von der einfachen Feuerstelle zur modernen, modulierenden und selbsttätig regelnden Feuerstätte, haben eine ständige Anpassung der Kehr- und Überprüfungsintervalle erfordert. Die letzte Anpassung der Kehrverordnung wurde zum Jahreswechsel 2009 / 2010 umgesetzt. Seit dem gilt bundesweit, und somit auch in Sachsen-Anhalt, die bundeseinheitliche Kehrordnung. Die bis dahin gültige Kehrverordnung aus dem Jahr 2000 wurde mit dem 31. Dezember 2009 außer Kraft gesetzt. Jedoch wurden auch in der „alten Kehrverordnung“ schon dem Stand der Technik angepasste Überprüfungsintervalle verankert und ständig aktualisiert. Brennwertanlagen wurden z.B. auch schon alle zwei Jahre überprüft, Schornsteine von ganzjährig genutzten Festbrennstofffeuerstätten (z. B. Badeöfen) viermal gekehrt, von nur in der Heizperiode genutzten (z. B. Kachelöfen) dreimal. Es wurden also in Sachsen-Anhalt an den Kehr und Überprüfungsfristen keine gravierende Anpassungen erforderlich.
Geändert hingegen ist die Berechnung der Gebühren für die einzelnen Tätigkeiten. Anhand der bereits bewährten Arbeitswerte kann auch in Zukunft der Grundstückseigentümer die Rechnungen nachvollziehen. Hierbei wurde aber großer Wert auf Unterscheidung der Gebühren für den tatsächlichen Aufwand an der Kehr- oder überprüfungspflichtigen Anlage und dem Aufwand für Fahrten zum Kunden sowie Verwaltungsaufwand gelegt.
Diese bedeutet, dass es in vielen Gebäuden mit einer modernen Feuerstätte und mit weniger Arbeitsaufwand zu einer Senkung der Gebühren kommen kann. Umgekehrt kann es aber in Liegenschaften mit einem größeren Tätigkeitsaufwand, dieses sind Gebäude z.B. mit Feststofffeuerungsanlagen, zu Kostensteigerungen kommen.

Wie ist die Bundeseinheitliche Kehr- und Überprüfungsordnung entstanden?
Um deutschlandweit eine kundenfreundliche Lösung zu finden und eine möglichst einheitliche Regelung zu gewährleisten, hatten sich im Mai 2006 alle für das Schornsteinfegerhandwerk zuständigen Referenten der Bundesländer im sogenannten Bund-Länder-Ausschuss „Schornsteinfegerwesen“ auf einen Musterentwurf einer Kehr- und Überprüfungsordnung geeinigt. Die Basis dieses Musterentwurfes bildete ein Technisches Hearing im Januar 2004, bei dem sich Fachleute aus Industrie und Verbänden über die technisch sinnvollen und notwendigen Tätigkeiten an Feuerungsanlagen verständigten. Dabei wurden so wesentliche Fragen, wie die Notwendigkeit einer regelmäßigen Überprüfung auch bei modernsten Feuerungsanlagen und die Möglichkeit der Verlängerung von Kehr- und Überprüfungsintervallen diskutiert. Damit waren in diesem Musterentwurf nur die Tätigkeiten und Überprüfungsintervalle enthalten, die von der gesamten Fachwelt einvernehmlich getragen wurden.
In einem aufwendigen, bundesweiten arbeitswissenschaftlichen Gutachten wurden für alle Tätigkeiten Arbeitswerte festgelegt, die den neuesten Stand der Technik sowohl bei den Feuerungsanlagen als auch bei den Überprüfungsgeräten berücksichtigen. Dieses Gutachten wurde von der Bundesregierung in Auftrag gegeben und ist Grundlage der festgesetzen Arbeitswerte der Kehrordnung.
Für den Kunden ergibt sich aus der neuen Bundes-Kehr- und Überprüfungsordnung neben der bundesweiten Einheitlichkeit und Kosten senkenden Vorteilen auch ein Plus an Service: So können nun noch mehr Kehr- und Überprüfungstätigkeiten im Sinne des Kunden zusammengelegt werden, wodurch die Anzahl der Vor-Ort-Termine minimiert wird. Über die Ergebnisse der Feuerstättenschau, bei der die Betriebs- und Brandsicherheit der Anlage überprüft wird, erhält der Eigentümer eine Bescheinigung. In einem Feuerstättenbescheid erhält der Kunde einen Überblick, über die an seinen Feuerungsanlagen durchzuführenden Tätigkeiten. Gerade vor dem Hintergrund, dass der Kunde zukünftig Kehrungen und Überprüfungen frei an dafür zugelassene Schornsteinfeger vergeben kann, schafft dies Transparenz und Sicherheit für den Kunden. Er kann damit der ihm übertragenen Verantwortung leichter gerecht werden.


 
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