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ZWEI VERORDNUNGEN - ZWEI AUFGABEN

Die Arbeiten des Schornsteinfegers basieren im Wesentlichen auf zwei Rechtsgrundlagen:

Die Verordnung über die Kehrung und Überprüfung von Anlagen (Kehr- und Überprüfungsordnung - KÜO) regelt die Betriebs- und Brandsicherheit. Der Schornsteinfeger kontrolliert beispielsweise den Kohlenmonoxid (CO)-Gehalt im Abgas und den ungehinderten Abzug der Abgase. Außerdem reinigt und prüft er Schornsteine und Abgasleitungen.

Zur Verordnung> KÜO

Die Erste Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (1. BImSchV) definiert Aufgaben und Grenzwerte im Umwelt- und Klimaschutz. Der Schornsteinfeger misst u. a. den Wärmeenergieverlust über die Abgase von Öl- und Gasheizungen. Bei Ölheizungsanlagen werden neben dem CO-Wert auch die Rußzahl und mögliche Ölderivate (Ölrückstände im Abgas) über eine Filterprobe ermittelt. Die Ergebnisse geben Hinweise darauf, ob eine Anlage effizient und umweltschonend arbeitet.

Zur Verordnung> 1. BImSchV

Bei Heizkesseln für feste Brennstoffe (z. B. Pellet oder Stückholz) misst der Schornsteinfeger Staub- und CO-Werte. Für jeden Messwert gelten bestimmte Grenzwerte.